Woran erkenne ich, ob ich die Prüfung bestanden habe?
Bei den vorläufigen Ergebnissen handelt es sich um Ihre schriftlichen Prüfungsleistungen.
Auf Grund dieser Ergebnisse ist es noch nicht möglich zu sagen, ob Sie die
Prüfung bestanden haben oder nicht. Eine solche Aussage ist erst dann möglich, wenn
alle Prüfungsleistungen, also auch die der mündlichen und praktischen Prüfungen,
vorliegen.
Woher erhalte ich Wichtungen der Prüfungsfächer zueinander um mir meine Note für
die Kenntnisprüfung zu berechnen?
Die Wichtung der Fächer ist in der Ausbildungsordnung zum Beruf im Abschnitt „Gesellen-
bzw. Abschlussprüfung“ enthalten. Bitten Sie Ihren Ausbildungsbetrieb, Ihnen Einsicht
in die Ausbildungsordnung zu geben. Jeder Ausbildungsbetrieb hat eine Ausbildungsordnung
erhalten.
Welche Bedeutung haben die „vorläufigen Ergebnisse“?
Bei den vorläufigen Ergebnissen handelt es sich um Ihre schriftlichen Prüfungsleistungen.
Sie sind nicht das abschließende Ergebnis Ihrer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.
Sie haben keine Rechtskraft.
Können sich diese Ergebnisse noch ändern?
Nur in seltenen Fällen, wenn bei der Auswertung z. B. ein Fehler passiert ist.
Woran sehe ich, dass ich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen muss?
Aus den Ergebnissen ist für Sie nicht direkt ablesbar, ob Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung
ablegen müssen oder nicht. Um dies zu ermitteln, müssen Sie die Wichtungen der einzelnen
Prüfungsfächer sowie die Bestehensregeln für Ihren Ausbildungsberuf berücksichtigen.
Diese Arbeit nehmen Ihnen die Mitarbeiter der prüfenden Stelle (siehe Einladungsschreiben)
ab. Sollte eine mündliche Ergänzungsprüfung erforderlich sein, werden Sie schriftlich
von der prüfenden Stelle (siehe Einladungsschreiben) oder vom Prüfungsausschuss
eingeladen.
Ab wann kann ich die Ergebnisse der praktischen Prüfung und mein Gesamtergebnis
sehen?
Die Ergebnisse von praktischen Prüfungen, praktischen Übungen, mündlichen Prüfungen
sowie das Gesamtergebnis der Prüfung werden nicht veröffentlicht. Diese Ergebnisse
gibt Ihnen der Prüfungsausschuss bekannt. Zeitgleich erfahren Sie vom Prüfungsausschuss,
ob Sie die Prüfung bestanden haben oder nicht.
Ab wann stehen die Ergebnisse der Zwischenprüfung bzw. des Teil 1 der gestreckten
Prüfung im Internet?
Diese Ergebnisse werden nicht im Internet bekannt gegeben, darüber erhalten
Sie eine schriftliche Bescheinigung bzw. ein Zwischenprüfungs-zeugnis.